Kinderrechte

Welche Rechte hast Du als Kind, wenn Du in unserer Wohngruppe lebst?

In unseren Einrichtungen legen wir besonderen Wert auf die Rechte der Kinder und Jugendlichen. Mit der Übertragung der Kinderrechte auf den Wohngruppenalltag wollen wir Denkanstöße für einen Perspektivwechsel geben und zu einem Dialog anregen.

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Meine Rechte als Kind in der Wohngruppe
  • Ich habe das Recht auf Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt.
  • Ich darf meine Familie und meine wichtigsten Freunde regelmäßig sehen.
  • Ich darf meine Persönlichkeit individuell entfalten (z.B. das Ausüben von Hobbys, Freizeitgestaltung, Kultur und Bildung).
  • Ich habe das Recht auf verlässliche und liebevolle Bezugspersonen und Menschen, die meine Interessen vertreten.
  • Ich darf Gegenstände besitzen und keiner darf sie mir wegnehmen oder zerstören (Beachtung des Jugendschutzgesetzes).
  • Ich darf die Regeln in der Wohngruppe mitbestimmen. Wünsche, Ideen und meine eigene Meinung darf ich frei sagen.
  • Ich besitze einen persönlichen Bereich, in den ich mich jederzeit zurückziehen kann.
  • Bei Streit und Ärger habe ich immer die Möglichkeit, mich an eine Vertrauensperson zu wenden.
  • Ich darf mich individuell kleiden und stylen.
  • Eine gute ausgewogene Ernährung steht mir zu.
  • Ich bekomme meinem Alter angepasstes Taschengeld, von dem ich mir kaufen kann, was ich möchte (Einschränkung nur bei absichtlicher Beschädigung von Gegenständen und unter Einhaltung des Jugendschutzgesetzes).
  • Ich habe die Möglichkeit, mir über Bücher und Internet Informationen einzuholen.
  • Ich habe das Recht auf Mobilität (nach individueller Absprache).
  • Ich darf mir nach Absprachen mit meinen Betreuern meine persönlichen Unterlagen ansehen.